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spacer Sicherheit am Arbeitsplatz      
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Die Dringlichkeit eines präventiven Gehörschutzes am Arbeitsplatz wurde bereits in den siebziger Jahren vom Gesetzgeber erkannt und in der Unfallverhütungsvorschrift Lärm (UVV-Lärm) umgesetzt. Diesem Regelwerk nach muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ab einem Schallpegel von 80 dB(A) einen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85 dB(A) muss dieser auch nachweislich getragen werden.

Die Folgen von Lärmbelastung am Arbeitsplatz können schwerwiegend sein und bis zur Lärmschwerhörigkeit führen. Akute Gehörschäden können so zum Beispiel

  • bei täglich achtstündiger Einwirkung von Lautstärken > 85 dB,
  • bei Lautstärken von > 120 dB nach Geräuscheinwirkungen über nur wenige Minuten eintreten.
  • Bei Lärmstärken > 140 dB kann bereits ein einziger Knall genügen, um die Hörfunktion nachhaltig zu beeinträchtigen.

Gerade bei stetiger Lärmeinwirkung liegt das Problem häufig in schleichenden und damit häufig lange nicht erkannten Hörschäden. Sorgfältiger Schutz und regelmäßige Überprüfung durch Hörtests sind da besonders wichtig.

Gehörschützer für den betrieblichen Einsatz müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen der europäischen Norm EN 352 1-4 erfüllen. Dokumentiert wird dies durch das CE-Zeichen oder durch ein entsprechendes Prüfungszeugniss.

Unsere Hörakustik-Experten führen Ihnen gerne die breite Palette des Gehörschutzes vor und beraten Sie über deren optimale Einsatzfelder. Die alternativen Lösungen für Ihren Arbeitsplatz können sich schließlich vom standardisierten Bügelgehörschutz bis hin zu individuell angefertigten Gehörschutzstöpseln erstrecken. Den optimalen Komfort bietet zum Beispiel ein neuartiger High-Tech Gehörschutz mit integriertem Filter. Diese Stöpsel senken nicht nur den Lärm effektiv ab, sie gewährleisten zugleich eine normale Verständigung, so dass der Träger den Gehörschutz nicht ablegen muss, um an einer Unterhaltung teilzunehmen.

Sprechen Sie uns an – wir erarbeiten gerne ein optimales Gehörschutz-Konzept für Ihr Unternehmen.